Voraussetzungen als Erste-Hilfe-Ausbilder
Du überlegst, ob du Erste-Hilfe-Kurse leiten möchtest, und fragst dich, was du dafür eigentlich mitbringen musst. Die gute Nachricht gleich vorweg: Du brauchst weder ein Studium noch eine medizinische Vorbildung. Es gibt aber klare Voraussetzungen als Erste-Hilfe-Ausbilder, die du kennen solltest, bevor du startest.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Als Erste-Hilfe-Ausbilder darfst du in Deutschland nur tätig werden, wenn du eine nach DGUV Grundsatz 304-001 anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.
- Die Zugangsvoraussetzungen umfassen ein Mindestalter von 18 Jahren, sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B2), einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) und eine sanitätsdienstliche Ausbildung mit mindestens 48 UE.
- Bestimmte medizinische Berufsabschlüsse wie Notfallsanitäter, Krankenpfleger oder MFA ersetzen die separate Sanitätsausbildung vollständig.
- Die Ausbildung dauert 7 Tage (56 UE) und gliedert sich in pädagogische Grundlagen (24 UE) und Fachdidaktik Erste Hilfe (32 UE)
- Die Lehrberechtigung gilt 3 Jahre. Wer die Fortbildungspflicht (16 UE) verpasst, verliert sie automatisch und muss 32 UE nachholen.
- Kurse dürfen ausschließlich im Rahmen einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden, entweder als Lehrkraft dort oder mit einer eigenen Stelle
Persönliche Voraussetzungen für angehende Ausbilder
Bevor es um Lehrgänge und Zertifikate geht, lohnt sich der Blick auf dich selbst. Denn einige Punkte rund um die Voraussetzungen eines Erste-Hilfe-Ausbilders betreffen nicht das Papier, sondern deine Person. Sie entscheiden darüber, ob du überhaupt zur Ausbildung zugelassen wirst und ob dir die Tätigkeit später liegt.
Mindestalter und gesundheitliche Eignung
Die wichtigste formale Hürde ist schnell erklärt. Als Voraussetzungen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, hier gibt es keine Ausnahmen. Ein bestimmter Schulabschluss wird dagegen nicht verlangt. Du kannst also unabhängig von deinem bisherigen Werdegang einsteigen, solange du volljährig bist.
Neben dem Alter spielt deine körperliche Eignung eine Rolle. Du zeigst im Kurs praktische Maßnahmen selbst vor, gehst dabei zu Boden und führst zum Beispiel die Herz-Lungen-Wiederbelebung an einer Übungspuppe vor. Das solltest du zuverlässig und wiederholt leisten können. Genauso wichtig sind sehr gute Deutschkenntnisse, in der Regel auf einem Niveau von mindestens B2, weil du komplexe Abläufe verständlich vermitteln und auf Rückfragen souverän reagieren musst.
Und schließlich zählt der Faktor, der sich nicht in einem Zeugnis abbilden lässt: Du stehst vor Gruppen, moderierst, motivierst und hältst auch dann die Ruhe, wenn eine Übung nicht wie geplant läuft. Kommunikationsstärke und ein sicheres Auftreten sind daher die eigentliche Basis für diesen Beruf.
Fachliche Grundkenntnisse als Startvoraussetzung
Damit du zur Ausbilderschulung zugelassen wirst, musst du zwei fachliche Nachweise mitbringen. Diese Voraussetzung zum zukünftigen Ersthelfer bildet das medizinische Fundament, auf dem die spätere Pädagogik aufbaut.
Der erste Nachweis ist ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Grundsatz 304-001. Der zweite ist eine sanitätsdienstliche Ausbildung mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten und einer dokumentierten Prüfung. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt deiner Anmeldung nicht älter als drei Jahre sein.
Liegt dein Nachweis länger zurück, ist das kein Ausschlusskriterium. Du benötigst dann zusätzlich eine aktuelle Fortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten, um dein Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Ein Grundverständnis für Pädagogik und Didaktik ist von Vorteil, aber kein Pflichtnachweis, denn genau das lernst du in der Ausbildung selbst.
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Welche medizinischen Berufsabschlüsse als Voraussetzung anerkannt werden
Wenn du bereits einen medizinischen Beruf gelernt hast, verkürzt sich dein Weg spürbar. Denn eine ganze Reihe von Abschlüssen ersetzt die separate Sanitätsausbildung vollständig, vorausgesetzt, sie enthalten mindestens 48 Unterrichtseinheiten Notfallmedizin.
Anerkannt werden unter anderem
- Notfallsanitäter
- Rettungsassistenten
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Medizinische Fachangestellte
- Ärzte aus Human- und Zahnmedizin
Wichtig ist, dass es sich um einen abgeschlossenen Beruf handelt. Laufende Studiengänge oder einzelne Studienabschnitte ohne Abschluss reichen nicht aus. Liegt dein Berufsabschluss länger als drei Jahre zurück, brauchst du auch hier die aktuelle 16-UE-Fortbildung. Im Zweifel lohnt sich immer die direkte Nachfrage bei deiner gewählten Ausbildungsstelle, welche Nachweise konkret akzeptiert werden.
Die Ausbildung als zentrale Zugangsvoraussetzung
Alle persönlichen und fachlichen Nachweise führen am Ende zu einem Punkt der "eigentlichen Ausbilderausbildung". Sie ist das Herzstück auf deinem Weg und der Moment, in dem aus einem Ersthelfer eine Lehrkraft wird.
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Welche Ausbildungswege offiziell anerkannt sind
Deine Ausbildung zählt nur dann, wenn du sie bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle absolvierst. Bundesweit gibt es rund 70 solcher anerkannten Stellen. Achte bei der Auswahl unbedingt darauf, dass dein Anbieter offiziell gelistet ist, sonst wird dein Zertifikat später nicht akzeptiert.
Die Ausbildung ist in zwei Themenbereiche gegliedert.
- Themenbereich I
Dieser vermittelt die pädagogischen Grundlagen im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten.
- Themenbereich II
Dieser widmet sich der Fachdidaktik Erste Hilfe mit 32 Unterrichtseinheiten. Zusammen ergibt das 56 Unterrichtseinheiten. Die beiden Bereiche kannst du flexibel, aber nur in chronologischer Reihenfolge belegen.
Beim Format hast du die Wahl zwischen einem reinen Präsenzlehrgang und einem Blended-Learning-Modell, das eine E-Learning-Phase mit einer Präsenzphase kombiniert. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer praktischen Lehrprobe und einer schriftlichen Wissensabfrage. Danach hältst du ein Zertifikat in der Hand, das sowohl von der DGUV als auch von der Fahrerlaubnisbehörde nach FeV anerkannt ist.
Was dich die Ausbildung kostet und wie lange sie dauert
Zeitlich solltest du rund 7 Tage einplanen, verteilt auf die 56 Unterrichtseinheiten. Dank der modularen Struktur kannst du die Termine flexibel legen, musst aber die chronologische Reihenfolge der Themenbereiche einhalten.
Bei den Kosten kommt es stark auf den Anbieter und den Umfang an. Der pädagogische Teil allein liegt häufig zwischen 400 und 500 Euro, die komplette Ausbildung bewegt sich meist zwischen 700 und 900 Euro. Diese Investition musst du aber nicht zwingend allein stemmen.
Ist dein Anbieter nach AZAV zertifiziert, kannst du die Ausbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters fördern lassen. In einigen Bundesländern wird der Lehrgang zusätzlich als Bildungsurlaub anerkannt. Es lohnt sich, beide Möglichkeiten frühzeitig bei deinem Wunschanbieter und der zuständigen Stelle abzuklären.
Welche Nachweise du für deine Kurse offiziell benötigst
Grundlage ist dein DGUV-anerkanntes Zertifikat Erste-Hilfe-Kurs als Lehrkraft nach Grundsatz 304-001. Möchtest du auch Fahrschüler ausbilden, kommt die Anerkennung nach FeV hinzu. Damit darfst du betriebliche Ersthelfer-Kurse, Fahrschüler-Kurse und Schulkurse durchführen.
Entscheidest du dich für die eigene Stelle, musst du bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu gehören mindestens vier durchgeführte Lehrgänge pro Jahr sowie ein Schulungsraum von mindestens 50 Quadratmetern, der den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Für den Start als freie Lehrkraft bei einer bestehenden Stelle ist der Einstieg deutlich einfacher, weil Organisation und Raum bereits gestellt werden.
Sobald du eigene Kurse gibst, brauchst du außerdem verlässliches Übungsmaterial für deine Erste-Hilfe-Kurse, von der Reanimationspuppe über Übungs-AEDs bis zu Verbrauchsartikeln. Genau für diesen Bedarf findest du bei uns ein Vollsortiment, das speziell auf Trainerinnen und Trainer ausgerichtet ist und dir die Beschaffung aus einer Hand abnimmt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Häufig gestellte Fragen
Die Dauer einer Ausbildung kann variieren, abhängig von den spezifischen Anforderungen und dem gewählten Kurs. Gesetzlich gefordert werden 56 Unterrichtseinheiten, verteilt auf 7 Tage.
Um Erste-Hilfe-Kurse anbieten zu dürfen, benötigen Sie eine qualifizierte Ausbildung zur Erste-Hilfe-Lehrkraft. Wenn Sie Kurse für Führerscheinbewerber oder betriebliche Ersthelfer anbieten möchten, ist zusätzlich eine Anerkennung über eine ermächtigte Stelle erforderlich. Eine medizinische Vorbildung ist nicht notwendig, entscheidend ist, dass Sie die vorgeschriebene Ausbilderqualifikation besitzen. Kursgestalter unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Schritte zu verstehen und die erforderlichen Nachweise problemlos zu erhalten.
Eine 56-UE-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 304-001 bei einer ermächtigten Stelle. Ohne dieses Zertifikat darfst du keine anerkannten Kurse durchführen.
Je nach Anbieter zwischen 700 und 900 Euro. Bei AZAV-zertifizierten Stellen ist eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich.